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Zurück zur Übersicht 28.07.2010 21:50
| Steuer
| von:
Finanzservice Viola Singer Versicherungsmakler
Quelle: steuer-office.de Der einkommensteuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steht nur einem Elternteil zu, auch wenn sich das Kind in annähernd gleichem Umfang wechselweise bei seinen getrennt lebenden Eltern aufhält. Trackback Adresse für diesen Eintrag:
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