17.11.2011 15:34
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Freies Maklerbüro "Am Käferberg"Quelle: WMD-BrokerchannelDer Pfändungsschutz für Kontoguthaben wird ab dem 1. Januar 2012 nur noch auf dem so genannten Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gewährt, darauf weist Die Deutsche Kreditwirtschaft hin. Denn zum 31. Dezember 2011 läuft die gesetzliche Übergangsregelung aus, nach der alternativ auch Pfändungsschutz nach altem Recht ohne P-Konto in Anspruch genommen werden kann...