27.08.2010 22:04
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Tipps
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Finanzservice Viola Singer VersicherungsmaklerQuelle: openPR.deIn vielen Betrieben arbeiten Familienmitglieder mit, die sozialversicherungs-pflichtig angemeldet sind. Diese mitarbeitenden Familienmitglieder gehen oft gutgläubig davon aus, sie würden im Bedarfsfall Leistung erhalten: Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosen-versicherung, Erwerbsminderungsrente aus der Rentenversicherung, Insolvenzgeld aus der Insolvenzgeld-Umlage...