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Anrechnungszeiten


Zeiten, in denen der Versicherungsnehmer keine Beiträge zur Gesetzlichen Rente zahlt, die aber dennoch bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden, nennt man Anrechnungszeiten. Dazu gehören:

  • Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitation
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsausfalltage
  • Lehrzeit
  • Schul-, Fach-, Hochschulausbildung
  • Schwangerschaft und Mutterschutz-Fristen
  • Rentenbezug
  • Ausgleichszahlungen, Schlechtwettergeld u.ä.


zum Weiterlesen:
Rente

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Versorgungsausgleich

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